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Hinweis: Die COLOR°UP Feuerlöscher sind für den privaten Gebrauch vorgesehen. Wegen ihrer vom Normrot abweichenden Farbe entsprechen sie formal nicht der DIN EN 3. Sie gehören daher nicht zur Regel-Grundausstattung von Arbeitsstätten nach ASR A2.2. Eine betriebliche Nutzung ist nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde möglich. Für gewerbliche Betriebe beraten wir dich gern zu passenden Geräten.